„Hundeführerschein“ – Prüfung der Sachkunde

Hundetrainer Stefan Thal - "Pipo" - 1

Seid dem 1.1.2019 gilt die allgemeine Leinenpflicht in Berlin.

Wie kann ich mich von der Leinenpflicht befreien?

Nach erteilter Sachkundebescheinigung („Hundeführerschein“) können Hunde durch die Befreiung von der allgemeinen Leinenpflicht auf unbelebten Straßen und Plätzen oder Brachflächen grundsätzlich ohne Leine geführt werden.

Details zur Sachkundeprüfung

    • Die Sachkunde kann durch eine theoretische und eine praktische Prüfung nachgewiesen werden.
    • Diese beiden Prüfungen können bei einem anerkannten Sachverständigen abgelegt werden.
    • Der Sachverständige stellt die Bescheinigung über das Ergebnis der Sachkundeprüfung aus.
    • Die Sachkundebescheinigung wird dann vom zuständigen Veterinäramt ausgestellt.
    • Die Sachkundebescheinigung ist mitzuführen, wenn der Hund in der Öffentlichkeit ohne Leine geführt wird.
      Diese ist auf Verlangen der zuständigen Behörde zur Prüfung vorzulegen.
    • Die Bescheinigung gilt nur für die Person, die mit dem Hund zusammen die Prüfung abgelegt hat. Andere den Hund ausführende Personen müssten ggf. eine eigene Sachkundebescheinigung für den Hund erwerben.
    • Für gefährliche Hunde gelten zusätzliche Regelungen.

Als anerkannter Sachverständiger nach §7 HundeG Berlin, bin ich berechtigt die Sachkundeprüfungen abzunehmen.

Hundeführerschein – Prüfung der Sachkunde

1) Theoretische Sachkundeprüfung

Inhalt

    • Allgemeines, Lernverhalten und Erziehung
    • Hundeverhalten und Körpersprache
    • Umgang mit Kindern
    • Verhalten in der Öffentlichkeit
    • Hundegesetz Berlin, Rechtliches und Tierschutz

Prüfung

    • Schriftliche Prüfung / Multiple Choice Test
    • von 30 gestellten Fragen müssen 70% richtig beantwortet werden
    • Dauer: 45 Minuten

Fragen und Antworten der theoretischen Prüfung ===> download

Zur Vorbereitung auf die Prüfung gibt es sehr gute Literatur. z.B.: „Der Hundeführerschein“ von del Amo / Jones-Baade / Mahnke

2) Praktische Sachkundeprüfung

Voraussetzungen

    • Der Hund muss mindestens 12 Monate alt sein
    • Nachweis einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung
    • Der Hund verfügt über einen elektronisch lesbaren Transponder (Mikrochip)
    • Aktueller Impfschutz Grundimmunisierung (Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Parainfluenza / „Zwingerhusten“, Leptospirose, Tollwut)

Prüfung

    • Gehorsamsübungen in ablenkungsarmer Umgebung
    • Kontrolle an der Leine in abwechslungsreicher Umgebung
    • Kontrolle im Freilauf (auf einem typisch städtischen Spaziergang)
    • Dauer: ca. 90 Minuten

Prüfungsinhalte der praktischen Gehorsamsprüfung ===> download

3) Prüfungsgebühren

    • Theoretische Prüfung: 30,- €
    • Praktische Gehorsamsprüfung: 60,- €
    • Bearbeitungsgebühr: 10,- €

 

Vorbereitung zur Prüfung

Zur Vorbereitung auf die Prüfungen biete ich exklusiv im Einzelunterricht individuell abgestimmt und sehr effizient:

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