Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Hundetrainer | Stefan Thal

Hundetrainer Stefan Thal „agb" - 1

AGB hier download

§ 1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Hundetrainer | Stefan Thal, im Folgenden als Hundetrainer bezeichnet und dem/der Auftraggeber*in, im Folgenden als Halter*in bezeichnet. Hundetrainer erbringt sämtliche Dienstleistungen im Bereich Hundetraining, Hundeverhaltensberatung und Hundeausführservice auf Grundlage dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”, die auch auf der Homepage unter www.der-hunde-trainer.de nachzulesen sind. Hundetrainer behält sich die jederzeitige Änderung oder Ergänzung der AGB vor. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung geltende Fassung.

§ 2 Erfolgsgarantie

Halter*in erhält im Rahmen des Unterrichts Handlungsvorschläge für eine artgerechte Hundeerziehung. Eine Erfolgsgarantie kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden, da der Erfolg in in hohem Maße vom Halter*in, dem geleisteten Trainingsaufwand und dem teilnehmenden Hund abhängt. Hundetrainer übernimmt keine Erfolgsgarantie für die im Unterricht vermittelten Inhalte, versichert jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.

§ 3 Vertragsangebot und Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung zu einem Angebot von Hundetrainer bietet der Halter*in verbindlich einen Vertragsabschluss an. Die Anmeldung ist bindend für den Halter und verpflichtet zur Zahlung des vereinbarten Honorars, das sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch Hundetrainer zustande. Durch den Vertragsabschluss gelten die AGB´s von Hundetrainer als anerkannt. Trainings- und Beratungsstunden, sowie etwaige Terminänderungen sind grundsätzlich schriftlich zu vereinbaren.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Homepage www.der-hunde-trainer.de bekanntgegebenen Honorare. Honoraränderungen sowie Irrtum sind vorbehalten. Hundetrainer behält sich vor, in vorheriger Absprache mit Halter*in eine Fahrtkostenpauschale zu berechnen.
Die Bezahlung der Dienstleistung hat im Voraus per Überweisung oder direkt vor der jeweiligen Stunde in bar zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug erlischt die Teilnahmeberechtigung.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag durch Hundetrainer | Stefan Thal

Hundetrainer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn Halter*in sich vertragswidrig verhält, sich den Anweisungen von Hundetrainer widersetzt oder das Ziel der Ausbildung, andere Teilnehmer oder Hunde gefährdet. Vereinbarte Stunden müssen in diesem Fall zu 100% bezahlt werden.
Kündigungen sind ausschließlich schriftlich zu übermitteln. Im Falle schon in Anspruch genommener Trainingseinheiten bei Coachiungs erfolgt eine anteilsmäßig Erstattung der Coachinggebühr.
Sollten vereinbarte Termine aufgrund unerwarteter Vorkommnisse, z.B. Wetterverhältnisse, die eine Durchführung des Unterrichts unzumutbar machen, oder durch Krankheit seitens Hundetrainer ausfallen, ist Hundetrainer | Stefan Thal verpflichtet einen Ersatztermin anzubieten, um die Unterrichtsstunde in Absprache mit dem Halter möglichst schnell nachzuholen.

§ 6 Rücktritt vom Vertrag durch den Halter / Absage von vereinbarten Trainingsterminen

Vereinbarte Trainingstermine können vom Halter*in bis zu 48 Stunden (nur an Arbeitstagen) vorher vom Halter*in abgesagt werden. Erfolgt die Absage nicht oder später – unabhängig aus welchem Grund – wird das Honorar in voller Höhe berechnet. Bei Coachings verfällt der honorierte Termin. Verspätungen des Halters zu vereinbarten Terminen, gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Bei einer Verhinderung von Halter*in besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Kündigung von Trainingsvereinbarungen sind ausschließlich schriftlich zu übermitteln.

§ 7 Verpflichtungen des Halters

Halter*in versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet, mit einem Chip gemäß ISO-Norm fälschungssicher gekennzeichnet, ausreichend geimpft (Grundimmunisierung / Tollwut) und entwurmt sowie haftpflichtversichert (auch für Schäden, die beim Hundetraining entstehen können) sowie steuerlich angemeldet ist.
Kopien der Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung und des Impfbuches werden vom Halter vor Trainingsbeginn vorgelegt.
Halter*in versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist.
Halter*in ist verpflichtet, Hundetrainer unaufgefordert, vollständig und wahrheitsgemäß über etwaige Krankheiten und/oder Parasitenbefall und/oder Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes (z.B. Beißvorfälle, übermäßige Aggressivität) vor Beginn des Trainings zu informieren. Halter*in ist verpflichtet Hundetrainer gegebenenfalls über die Läufigkeit seiner Hündin zu informieren.
Hundetrainer ist berechtigt, läufige Hündinnen sowie Hunde mit ansteckenden Krankheiten vom Training auszuschließen.
Den Anordnungen von Hundetrainer zur sicheren Verwahrung des Hundes (Leine, Maulkorb, etc.) ist Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung seitens des Halters behält sich Hundetrainer vor, das Training/die Beratung abzubrechen. Das Honorar ist trotzdem in vollem Ausmaß zur Zahlung fällig.

§ 8 Haftung

Hundetrainer übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden die dem Halter oder seinem Hund oder Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Übungen, den Freilauf der Hunde, Rangeleien von eigenen oder fremden Hunden im Freilauf entstehen. Eine Haftungsverpflichtung besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Hundetrainer. Alle Begleitpersonen sind von dem Haftungsausschluß in Kenntnis zu setzen. Der Halter haftet in vollem Umfang nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelung, für jegliche Schäden die sein Hund verursacht. Der Halter handelt in eigener Verantwortung. Auch während der Unterrichtszeit obliegt dem Halter die Führung des Tieres eigenverantwortlich, sie wird nicht an Hundetrainer abgetreten.
Soweit es im Rahmen der Ausbildung notwendig ist den Hund von der Leine zu lassen, weist Hundetrainer ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen hin. Die Hundeschule kann nur eine Empfehlung aussprechen, der Halter handelt eigenverantwortlich. Der Einsatz von Hilfsmitteln wie Schleppleine, Halti etc. erfolgt auf eigenes Risiko, auch wenn diese auf Veranlassung von Hundetrainer genutzt werden.

§ 9 Teilnahmeausschluss

Hundetrainer behält sich vor, Halter ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung vom Training auszuschließen, wenn der teilnehmende Hund eine Störung oder Gefahr für den reibungslosen Ablauf des Trainings darstellen, andere Menschen oder Hunde gefährdet oder Anweisungen des Hundetrainer nicht Folge geleistet wird. Das Honorar ist in diesen Fällen in vollem Ausmaß geltend.

§ 10 Besondere Vereinbarungen beim Hundeausführservice / dogwalking

  1. Während der Betreuungszeit durch Hundetrainer bleibt Halter*in der Eigentümer im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
  2. Halter*in versichert, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten, Parasiten und schutzgeimpft (Grundimmunisierung / Tollwut), mit einem Chip gemäß ISO-Norm fälschungssicher gekennzeichnet, sowie haftpflichtversichert und steuerlich angemeldet ist.
  3. Hundetrainer verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten, das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
  4. Richtet der Hund beim Hundetrainer Schäden an (z.B. zerbissene, verschmutzte Autoinnenteile, Polstermöbel etc.) so haftet hierfür allein Halter*in.
  5. Hält der Hundetrainer eine tierärztliche Behandlung während der Betreuung für notwendig und ist Halter*in nicht unmittelbar erreichbar, so willigt Halter*in bereits jetzt schon darin ein, das Hundetrainer eigenständig einen Tierarzt aufsucht und alle entstehenden Kosten der Behandlung zu übernehmen.
  6. Halter*in hat den Hundetrainer über sämtliche Besonderheiten (z.B. Verhaltensauffälligkeiten, Beißvorfälle, Krankheiten, Ungezieferbefall, Läufigkeit etc.) des Hundes vor dem Termin vollständig zu informieren. Für etwaige Schäden, die durch Unterlassen dieser Informationspflicht entstehen, haftet Halter*in auch für Behandlungskosten anderer Hunde in der Gruppe und etwaigem Verdienstausfall.
  7. Es besteht ein fristloses Kündigungsrecht für Hundetrainer, wenn der Halter*In sich nicht an diese Vereinbarungen zu 6) hält und insbesondere seiner Informationspflicht nicht nachkommt.
  8. Läufige Hündinnen werden grundsätzlich nicht mitgenommen. Sollte die Läufigkeit der Hündin vom Halter*in nicht rechtzeitig bemerkt und angezeigt werden, so übernimmt Hundetrainer für die Folgen eines Deckungaktes keine Haftung.
  9. Hundetrainer wird nach besten Wissen und Gewissen auf ihm anvertraute Hunde Obacht geben. Sollte trotzdem ein Hund entweichen, wird Halter*in unverzüglich benachrichtigt, gegebenenfalls auch die Polizei und die Tiersammelstelle des Tierheims Berlin und die Suche nach dem Hund aufgenommen. Für unverschuldetes Entweichen des Hundes, sowie Schäden, die dadurch entstehen können und gesundheitliche Folgen wird von Hundetrainer keine Haftung übernommen.
  10. Hundetrainer übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die beim Spielen, Toben und Spazieren gehen im Freilauf nicht auszuschließen sind, wie auch Verletzungen aus Raufereien mit anderen Tieren (Haustiere und Wildtiere).
  11. Dogwalking ist täglich vom Wetter (wie z.B. im Winter Blitzeis, im Sommer Temperaturen von über 30 Grad) abhängig. Um die Gesundheit der Hunde und von Hundetrainer nicht zu gefährden, werden Halter*in am Morgen informiert, ob die Witterungsverhältnisse ein dogwalking eventuell unmöglich machen. Ein Leistungsersatz besteht nicht.
  12. Hundeausführservice wird grundsätzlich mit einer monatlichen Pauschale in gleichbleibender Höhe vereinbart. Es gilt von Beginn eine Laufzeit von drei Monaten. Die Laufzeit verlängert sich folgend um jeweils drei weitere Monate, wenn diese nicht bis zu sieben Tage vor dem Laufzeitende gekündigt wurde.
  13. In der Pauschale sind neun Wochen Ausfallzeit im Kalenderjahr eingerechnet (für Urlaubs-, Fehl- und Feiertage). Bei weiteren Fehltagen erfolgt keine Erstattung. Bei besonderen Anlässen (längere Krankheit, Operation des Hundes,… ) kann die Vereinbarung einmal jährlich bis zu 4 Wochen honorarfrei ruhen. Erbrachte Leistungen werden anteilsmäßig verrechnet.
  14. Bei längerer Krankheit (mehr als 5 Tage) von Hundetrainer wird die nicht erbrachte Leistung anteilsmäßig verrechnet.
  15. Halter*in wird der Platz seines Hundes im Hundeausführservice garantiert.
  16. Die vereinbarte Honorarpauschale ist jeweils zu Beginn des Monats zur Zahlung fällig.
  17. Bei Einzelterminen hat das Honorar vorab per Überweisung oder direkt vor dem Termin in bar zu erfolgen. Einzeltermine müssen spätestens 24 Stunden (an Arbeitstagen) vorher abgesagt werden, sonst ist das Honorar zur Zahlung fällig. Es gibt auch bei regelmäßigen Einzelterminen keine Garantie für den Platz in der Hundegruppe.

§ 11 Nutzung von Fotos | Videos

Halter*in erteilt Hundetrainer | Stefan Thal  die Erlaubnis, Fotos oder Videos, die während des Trainings, der Beratung, oder des dogwalkings aufgenommen wurden, auf Druckprodukten (Folder,…) und der firmeneigenen Homepage, Google oder Facebook zu nutzen.

§ 12 Urheberrecht

Sämtliche Unterlagen von Hundetrainer | Stefan Thal, die dem Halter*in im Rahmen des Unterrichts ausgehändigt werden, unterliegen dem urheberrechtlichem Schutz. Der Halter darf diese nur für private Zwecke nutzen. Die Vervielfältigung, Verbreitung, der Verleih oder die Vermietung sind hiermit ausdrücklich untersagt.

§ 13 Ausbildungs-Fragebogen

Halter*in verpflichtet sich, die Fragen im Informations-Fragebogen wahrheitsgemäß zu beantworten.

§ 14 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Berlin.

Stand: 23.10.2022

 

Die AGB`s von Hundetrainer Stefan Thal (download)Hundetrainer| Stefan Thal - AGB