2016 ist das neue Berliner Hundegesetz in Kraft getreten.

Hundetrainer Stefan Thal - "Hundeführerschein" - 1

Mit einer Reihe von Änderungen und Neuerungen:

Diese betreffen vor allem:

  • Neuanschaffung eines Hundes (Kampf gegen den illegalen Welpenhandel)
    Hunde können nicht mehr einfach auf Flohmärkten oder von Privatpersonen gekauft werden. Der Verkäufer / Züchter benötigt einen Sachkundenachweis, der bestätigt werden muss.
  • Pflicht zum Mitführen geeigneter Hilfsmittel zur Beseitigung von Hundekot
  • Hundehalterhaftpflichtversicherung (mit max. 500,- € Selbstbeteiligung)
  • Registrierung von allen Hunden vorgesehen
  • Hundeausführgebiete
  • Flexible Rasseliste und Anforderungen bei der Haltung „gefährlicher“ Hunde
  • Regelungen für Dogwalker
  • die allgemeine Leinenpflicht in Berlin

Eine gute Übersicht – zum Berliner Hundegesetz und zur „Hundeverordnung“ – bieten die FAQ der Senatsverwaltung für Verbraucherschutz. FAQ Hundegesetz

Seid dem 1.1.2019 gilt nun die allgemeine Leinenpflicht in Berlin.

Hier gibt es einige Ausnahmen und Erklärungen:

Befreiung von der allgemeinen Leinenpflicht

  • Bestandshunde, der Hund wurde schon vor dem 22.7.2016 gehalten (Nachweis durch Haftpflichtpolice, Steuerbescheid,…)
    Jeder Hund muss aber mit einer fälschungssicheren Kennzeichnung in Form eines elektronisch lesbaren Transponders (Mikrochip) versehen sein und außerhalb der Wohnung ein geeignetes Halsband oder Brustgeschirr mit dem Namen und der Anschrift der Halterin und des Halters sowie die Hundesteuermarke tragen. Eine amtliche Bescheinigung ist nicht erforderlich.
    oder
  • Sachkundige Person, der Halter hat in letzten 5 Jahren vor Antragstellung, mindestens 3 Jahre einen Hund beanstandungsfrei gehalten (Nachweis durch Haftpflichtpolice, Steuerbescheid,…) Es kann sich auch um mehrere Hunde im Zeitraum von den den 3 Jahren handeln. Die Beantragung des Sachkundenachweis erfolgt beim zuständigen Veterinäramt.
    oder
  • Sachkundige Person Kraft ihrer Ausbildung Berechtigte wie Tierärzte, Diensthundeführer, Hundetrainer,… die den Sachkundenachweis beim zuständigen Veterinäramt beantragen können.
    oder
  • durch Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde, dem „Hundeführerschein“.

Durch die Befreiung von der allgemeinen Leinenpflicht können Hunde auf unbelebten Straßen und Plätzen oder Brachflächen grundsätzlich ohne Leine geführt werden.

Die Leinenpflicht besteht nicht in ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten und Hundefreilaufflächen.

Für „gefährliche“ Hunde gelten Sonderregelungen.

Hundeauslaufgebiete der Berliner Forsten ===> link

Leinenpflicht besteht weiterhin

… höchstens zwei Meter lange Leine

  • in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen,
  • in Waldflächen, die nicht an den Zugangswegen durch besondere Schilder ausdrücklich als dafür freigegeben gekennzeichnet sind (Hundeauslaufgebiete),
  • auf Sport- und Campingplätzen
  • in Kleingartenkolonien,
  • für läufige Hündinnen

… höchstens ein Meter lange Leine

  • in Treppenhäusern, sonstigen der Hausgemeinschaft zugänglichen Räumen und auf Zuwegen von Wohnhäusern,
  • in Büro- und Geschäftshäusern, Ladengeschäften, Verwaltungsgebäuden und anderen öffentlich zugänglichen baulichen Anlagen,
  • bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen sowie in und an den dazugehörigen Gebäuden und Haltepunkten,
  • in Fußgängerzonen sowie auf öffentlichen Straßen und Plätzen mit Menschenansammlungen

Hunde dürfen nicht mitgenommen werden

  • auf Kinderspielplätze
  • in Badeanstalten und an öffentliche Badestellen mit Ausnahme an als solche gekennzeichnete Hundebadestellen
  • auf als solche gekennzeichnete Liegewiesen

Alle rechtlichen Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und vorbehaltlich Änderungen.